[1] „Das Sonderbetriebsvermögen wird in der Sonderbilanz dargestellt, die den wirtschaftlichen Erfolg der außerhalb der Gesellschaft erbrachten Leistungen des Gesellschafters erfasst.“❬ref❭, § 10 Randziffer 106.❬/ref❭
[2] „Ausgangsbasis für die Aufstellung dieser Sonderbilanzen ist die Jahresbilanz, sei es, dass die gesetzlichen Vorschriften hierauf verweisen, sei es, dass die Sonderbilanzen aus den Jahresbilanzen […] abgeleitet werden.“❬ref❭.❬/ref❭