[1] Recht: rechtliche Willenserklärung eines Elternteils, die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil übernehmen zu wollen, ohne mit diesem Elternteil verheiratet zu sein
Beispiele
[1] Der Vater gab vor der Urkundsperson beim Jugendamt eine einseitige Sorgeerklärung ab.
[2] Nach Beurkundung der Sorgeerklärungen stand den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu.