[1] Landwirtschaft, Steuerrecht: einzelne land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen, bei denen aber die Wirtschaftsgebäude (Scheunen, Geräteschuppen) oder die Betriebsmittel (Geräte, Maschinen) nicht dem Besitzer der Stückländerei, sondern einem anderen Besitzer gehören
Beispiele
[1] Stückländereien sind oft Flächen, die an einen Landwirt verpachtet sind.
[1] Stückländereien werden steuerrechtlich als eigenständige Betriebe behandelt.