[1] Berufsbezeichnung für einen Beschäftigten im Vertrieb, der Kunden davon abbringen soll, ihren Vertrag mit dem eigenen Unternehmen zu kündigen.
Beispiele
[1] „Mit Wirkung vom XX.XX.1939 übernehmen Sie den bisher von Herrn XXX bearbeiteten Bezirk als Stornobekämpfer.“❬ref❭Zitat: Vertrag mit der Deutschen Krankenversicherungs AG vom 1.6.1939❬/ref❭