Es ist eine andere Schreibung von Straßentunnel, die in der Schweiz und in Liechtenstein den orthografischen Regeln entspricht. Sofern diese Schreibung nicht in anderen deutschsprachigen Ländern ausdrücklich vorgesehen ist oder der Ausdruck „Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise“ in anderer Bedeutung existiert, ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt.
[1] „Das Parlament der Europäischen Union hat mit Wirksamkeit 29. April 2004 eine Richtlinie über "Mindestanforderungen für die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz" (Richtlinie 2004/54/EG) erlassen, deren Ziel es ist, ein konstantes und hohes Schutzniveau für alle Straßentunnel zu verwirklichen.“❬ref❭http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/tunnel/sicherheit/❬/ref❭