[1] „Grundsätzlich setzt die tätige Reue voraus, dass der Täter nach Beginn seiner Tathandlung wieder Abstand von seiner Tat nehmen will. Versucht der Täter den Erfolg abzuwenden, gibt es bei gewissen Delikten die Möglichkeit, dieses durch die Strafmilderung zu honorieren.“❬ref❭Wikipedia-Artikel Tätige Reue❬/ref❭
Referenzen
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Strafmilderung