[1] Recht: eine Klage, durch die die Aufhebung einer Rechtsgemeinschaft (beispielsweise einer Erbengemeinschaft) gegen die Mitberechtigten in Natur oder durch Teilung des Erlöses nach Veräußerung angestrebt wird
[1] „In den 1970er Jahren verkauften zwei von drei Erben ihre Anteile an die Conti-Bank. Nach deren Konkurs übernahmen die Maschinenhandelsunternehmer Marian und Danek Gertner das Palais und veranlassten die verbleibende Schönburg-Erbin mittels Teilungsklage zum Ausscheiden im Jahr 1979.“❬ref❭Wikipedia-Artikel Palais Schönburg❬/ref❭