Testierfreiheit

Z

Bedeutungen

[1] Möglichkeit, in den der Privatautonomie gesetzten Grenzen (Pflichtteilsrecht sowie die allgemein für Rechtsgeschäfte geltenden Verbote von Sittenwidrigkeit und Verstößen gegen Verbotsgesetze) durch Verfügung von Todes wegen über das eigene Vermögen zu verfügen, um so von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen
Herkunft
zusammengesetzt aus testieren und Freiheit
Beispiele
[1] Die Testierfreiheit ist ein Ausfluss der Privatautonomie und ist grundrechtlich in Art. 14 GG abgesichert.

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Testierfreiheit

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Testierfreiheit
Genitiv Testierfreiheit
Dativ Testierfreiheit
Akkusativ Testierfreiheit

Worttrennung

Tes·tier·frei·heit, kein Plural
Aussprache
IPA …, …
Hörbeispiele: ,