[1] Der Aussteller (i. d. R. ist das der Gläubiger hier auch Trattant genannt) weist seinen Schuldner hier auch Bezogener ( Trassat ) genannt im Wechsel an zu einem bestimmten Tag an einem bestimmten Ort den im Wechsel genannten Betrag zu zahlen.❬ref❭www.uni-protokolle.de: Wechsel, abgefragt am 28.01.2011❬/ref❭
[1] Der Aussteller eines Wechsels (Trassant) zieht einen Wechsel auf den Namen einer Person, die bezahlen soll (Trassat). Solange der Trassat (Bezogener) noch nicht unterschrieben hat, wird dieser Wechsel als Tratte bezeichnet.❬ref❭.❬/ref❭