Bedeutungen
- [1] Schriftstück, das etwas beglaubigt oder bestätigt;
-
Juristische Definition der echten Urkunde: verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt
Herkunft
- mittelhochdeutsch urkünde, urkunde, althochdeutsch urkundi, belegt seit dem 8. Jahrhundert❬ref❭, Stichwort: „Urkunde“, Seite 945.❬/ref❭
Oberbegriffe
- [1] Dokument, Schriftstück
Unterbegriffe
- [1] Ehrenurkunde, Entlassungsurkunde, Ernennungsurkunde, Geburtsurkunde, Gründungsurkunde, Heiratsurkunde, Siegerurkunde, Sterbeurkunde
Beispiele
- [1] Ich bekomme eine Urkunde für die Teilnahme an der Sportveranstaltung.
- [1] Dies ist die Gründungsurkunde des Dorfes.
- [1] Eine vollstreckbare Urkunde muss vor einem deutschen Gericht oder Notar innerhalb deren Zuständigkeit in der vorgeschriebenen Form aufgenommen werden und eine bestimmte Leistung (Zahlung einer Geldsumme oder Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen oder Wertpapiere) zum Gegenstand haben.
- [1] „Zu Urkund dessen haben die bevollmächtigten Unterzeichneten dieses Abkommen unterschrieben.“❬ref❭Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken❬/ref❭
Wortbildungen
- [1] beurkunden, Urkundenfälscher, Urkundenfälschung, Urkundensprache, urkundlich
Übersetzungen
- Bulgarisch: [1] , ,
- Englisch: [1] certificate , deed , record
- Französisch: [1] acte , document
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- Italienisch: [1] certificato , documento , scrittura
- Russisch: [1] m
- Schwedisch: [1] urkund
- Spanisch: [1] acta , carta , documento
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Referenzen
- [1] Wikipedia-Artikel Urkunde
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Urkunde
- [*] canoo.net Urkunde
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Urkunde
- [1] The Free Dictionary Urkunde
- [1] Duden online Urkunde
Quellen