[1] „Das Bundesverfassungsgericht lässt die sogenannten Vätermonate beim Elterngeld unangetastet. Demnach wird das Elterngeld nur dann für volle 14 Monate gezahlt, wenn Mutter und Vater Elternzeit für die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.“❬ref❭❬/ref❭