[1] „Eine Polizeidirektion hatte die Namen von 620 Kindern im landesweiten Kriminalaktennachweis einspeisen lassen. Dabei geriet ein Dreijähriger als Ladendieb in den Computer, einem anderen Kind wurde eine Straftat angelastet, die fast zwei Jahre vor seiner Geburt begangen worden war, ein Sechsjähriger wurde wegen Verkehrsunfallflucht eingebucht. An anderer Stelle fanden sich im Polizeicomputer die Daten eines 84jährigen, dem die „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ zur Last gelegt worden war.“❬ref❭Die Zeit, 21.02.1986: zitiert nach Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Verkehrsunfallflucht❬/ref❭