[1] „Verfassungs-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte. Die ersten Anfänge und die Entwicklung einer obersten Verwaltungsbehörde in Württemberg, des fürstlichen Rats, seit dem 15. Jh. verfolgt Irmgard Kothe - 2377 auf Grund der Kanzleiakten, der alten Landschreibereirechnungen und der sog.“❬ref❭Jahresberichte für deutsche Geschichte / Hrsg. v. Albert Brackmann u. Fritz Hartung. - Leipzig : Koehler. - 14. Jahrgang 1938. - 1940. - XXII, 524 S.❬!--, S. 470--❭❬/ref❭
[1] „Lüneburg - Wer nach einem einfachen Rotlicht-Verstoß der Verwaltungsbehörde den Fahrer nicht nennen will, muß damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen.“❬ref❭❬/ref❭