Es ist eine andere Schreibung von Weißburgunder, die in der Schweiz und in Liechtenstein den orthografischen Regeln entspricht. Sofern diese Schreibung nicht in anderen deutschsprachigen Ländern ausdrücklich vorgesehen ist oder der Ausdruck „Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise“ in anderer Bedeutung existiert, ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt.
[1] „Güter wie Klören in Laubenheim, ... pflanzen inzwischen die immer beliebtere Weißburgunderrebe auf schwerem Boden, der für Riesling ungeeignet ist. Weißburgunder löst auch auf einigen Parzellen des herausragenden Weinguts Dönnhof in Oberhausen den Müller-Thurgau ab.“❬ref❭, Seite 324 ❬/ref❭
[2] „Die alte Schule sagt: Weißburgunder verträgt kein Holz, sondern braucht den reduktiven Ausbau zum schlanken, frischen Wein. ... Doch der Weißburgunder aus dem Barrique hat ganz eigene Qualitäten, und eine geringe Dosage Barrique-Weißburgunder zurückverschnitten gibt dem etwas kantigen Weißen einen Hauch von Schmelz ...“❬ref❭ Thomas Gierse: Die Leichtigkeit des Weins, in: Wein lokal - Das regionale Magazin für Genießer, Nr.1 / 2004, Seite 9, Koblenz 2004, Mittelrhein-Verlag GmbH. ❬/ref❭