Es ist eine andere Schreibung von Weißhandgibbon, die in der Schweiz und in Liechtenstein den orthografischen Regeln entspricht. Sofern diese Schreibung nicht in anderen deutschsprachigen Ländern ausdrücklich vorgesehen ist oder der Ausdruck „Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise“ in anderer Bedeutung existiert, ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt.
[1] Der Weißhandgibbon ist besonders zierlich und gewandt; er fliegt bis zu 14 m weit durch die Luft.❬ref❭nach: , Spalte 42, Artikel „Lar oder Weißhandgibbon“❬/ref❭