[1] Mittelalter: Auskunft über rechtliche Fragen, die von rechtskundigen Männern erteilt wurde
[2] Neuzeit: schriftliche Aufzeichnungen zu Rechtsfragen, Rechtsgewohnheiten und -belehrungen
Herkunft
Derivation aus dem Adjektiv weise und dem Suffix -tum, Suffigierung
Beispiele
[1] Im Mittelalter wurde das Recht mündlich von Rechtskundigen überliefert und auf Gerichtstagen den anderen "gewiesen", von diesen übernommen und als Weistum weitergegeben. ❬ref❭Das Weistum von Weilerswist in "Weilerswist 700 Jahre 1310 - 2010", Verlag Ralf Liebe, ISBN 978-3-941037-53-3❬/ref❭
[2] Im Laufe des ausgehenden Mittelalters oder in der frühen Neuzeit wurde das münlich überlieferte Recht aufgeschrieben und somit konnte es auf den Gerichtstagen als Weistum vorgetragen werden.