[1] Geht es um die Wertminderung eines Leasingfahrzeugs, muss zwischen merkantilem und technischem Minderwert differenziert werden.
[1] Ein merkantiler Minderwert ist die Art von Wertminderung, die ein Fahrzeug im Vergleich zu anderen nicht durch einen Unfall beschädigten und nach besten Möglichkeiten reparierten Fahrzeugen aufweist.
[1] Von technischer Wertminderung ist dann die Rede, wenn das Fahrzeug wegen Schäden repariert werden muss und der rein technische Zustand des Fahrzeugs nicht mehr mit dem vor dem Schadensfall zu vergleichen ist.
[1] Die Angabe der Wertminderung erfolgt in der Regel steuerneutral, da es sich um einen fiktiven Wert handelt.
[1] Wertminderungen (das heißt erstattungsfähige Schäden, die damit begründet werden, dass ein Unfallwagen im Falle eines späteren Verkaufs eine geringeren Erlös erzielen kann als Fahrzeuge ohne Vorschäden) sind gemäß den Regelungen in den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend zu machen.
[1] Entschädigungsleistungen für Wertminderung sind in jedem Fall an den Leasinggeber weiterzuleiten. (Quelle: Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Leasing von Kraftfahrzeugen, Abschnitt X, Punkt 5. Stand 11/2012)
[1] „Gerichte berechnen die Wertminderung in schwierigen Fällen mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens.“❬ref❭Wikipedia-Artikel Minderwert❬/ref❭