[1] Der Wesfall des Besitzes drückt aus, wessen Eigentum eine Sache ist.
[1] Nach den Wörtern, die im Satz im Wesfall stehen, kann man mit dem Pronomen "wessen" fragen.
[1] Das Metzler Lexikon Sprache führt zum Genitiv aus: „In Schulbüchern auch: Anteilgröße, Wesfall.“❬ref❭ Helmut Glück (Hrsg.), unter Mitarbeit von Friederike Schmöe: Metzler Lexikon Sprache. Dritte, neubearbeitete Auflage, Stichwort: „Genitiv“. Metzler, Stuttgart/Weimar 2005. ISBN 978-3-476-02056-7 ❬/ref❭