[1] „Durch diese Konzilsentscheidung war die […] Abspaltung der Arbeit des Wundarztes von derjenigen des Arztes begründet. Teile der ärztlichen Versorgung wurden so zum Gegenstand handwerklich erlernter und ausgeübter Berufe, und meist übten gelernte Bader die Kunst des Steinschneiders, Starstechers oder Bruchschneiders ausschließlich oder neben ihrem eigentlichen Metier aus.“❬ref❭Hans-Albrecht Koch: Die Universität, Geschichte einer europäischen Institution, Darmstadt 2008 (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), Seite 49❬/ref❭