[1] „Bis in die neunziger Jahre durften Eltern ihre Kinder schlagen, wenn es erzieherisch begründet und die Züchtigung ‚nicht unverhältnismäßig‘ war.“❬ref❭Wortschatz-Lexikon Uni Leipzig, Quelle: archiv.tagesspiegel.de vom 07.11.2005❬/ref❭
[1] „Die Züchtigung, insbesondere die Ohrfeige, war noch bis in die 1950er Jahre hinein ein legales und probates Mittel an bayerischen Schulen.“❬ref❭, Stichwort: ablappen, Seite 14.❬/ref❭