[1] Auch wenn das bereits oben erwähnte Schreiben der drei protestantischen Kurfürsten von 1590, mit dem die Debatte um ksl. Jurisdiktionsrechte im Reich eingeleitet wurde, diese Frage noch nicht erwähnte, fühlte sich der Hof dennoch bemüßigt darzulegen, eine Jurisdiktionsübertragung an das RKG sei keinesfalls abdikativ erfolgt.❬ref❭.❬/ref❭