[1] veraltet, juristisch: am Ende des Dokuments, des Abschnitts schriftlich genannt
Beispiele
[1] „Da Herr Pestalozzi zu der Vollendung seiner Unterrichtsmethode dienlich gefunden hat, sich aller praktischen Erziehungs- und ökonomischen Sorgen auf seine gedachten Freunde zu entladen, damit er ungestörter seine Nachforschungen und litterarischen Arbeiten über jenen Gegenstand fortsetzen könne, so sind die oberwähnten und endsunterschriebenen Contrahenten unter sich und miteinander über die hiernachstehenden Punkte, wie einer auf den andern folgt, also übereingekommen, daß ein jeder derselben die ihm dadurch auferlegten Verbindlichkeiten heilig achten muß und denselben getreulich Folge leisten wird.“❬ref❭Übereinkunft zwischen Phillip Emanuel von Fellenberg, Johannes von Muralt, Johann Georg Tobler und Pestalozzi. 1. Juli 1804, in: Hans Gehrig, Fritz-Peter Hager: Johann Heinrich Pestalozzi / Sämtliche Briefe. Pestalozzianum Zürich, pädagogisches Institut der Universität Zürich (Herausgeber), Verlag Neue Zürcher Zeitung, kritische Ausgabe, Band 14 Nachtrag, Zürich 1995, Seiten 75–77. ISBN 3-85823-586-5❬/ref❭
[1] „Erklären sowohl der Herr Pfarrer Füeßlin, als auch die endsunterschriebenen Herrn Kirchen-Vorsteher, vor sich und im Nahmen der Gemeine, ernstlich, daß wie Sie die vormalige unter Ihnen gewesene Uneinigkeit billig von Herzen bereuen.“❬ref❭Königlicher Erlass. Wetzlar 2. Dezember 1715, in: Friedrich Wilhelm von Almenstein: Geschichte und Beschreibung der Stadt Wetzlar. Dritter Band Topographie, Wetzlar 1810, Seiten 132 folgende.❬/ref❭
[1] „Durch Gegenwärtiges wird in Kraft des Befehls Sr. Excellenz des Erlauchten Herrn Vikar (Pando), und mit Bestätigung durch den endsunterschriebenen Notar, hiemit vorgeladen und aufgefordert, sich zu stellen, der Presbyter Don Angel Herreros de Mora, ehemals zu dem in Ocana gelegenen Collegium der Mission in Asien gehörend, um innert der Zeitfrist von 20 Tagen im Audienzzimmer Sr. erlauchten Hoheit seine Aufwartung zu machen, welche Audienz gehalten wird in Nr. 2 der La Pasa-Straße im ersten Stock.“❬ref❭Marriott (Herausgeber): Der wahre Protestant. Sechster Band, Basel 1857, Seiten 78–79.❬/ref❭
[1] „Es ist den endsunterschriebenen Gemeinden bekannt geworden, daß in etlichen Kantonen unsers Vaterlandes einige Mitglieder der sogenannten provisorischen Regierung unsers Kantons dem Volke vorspiegeln, als ob wir von der Regierung und den Stadtbürgern mißhandelt und unterdrückt würden, und als ob wir zum Schutze gegen diese Unterdrückung und zur Erlangung einer freyen Verfassung, fremder Hülfe bedürfen.“❬ref❭Carl Müller von Friedberg: Schweizerische Annalen. Geschichte unserer Tage seit dem Julius 1830. Zweiter Band, Zürich 1833, Seite 110.❬/ref❭