[2] die moralisch-sittliche Herleitung des Rechtes betreffend
Beispiele
[1] Gesetze gelten sowohl für natürliche als auch für juridische Personen.
[2] „Während die Gesetze der Freiheit in der Individualethik auch die Bestimmungsgründe der individuellen Maximenbildung regeln, beziehen sie sich im Bereich der juridisch-politischen Ethik bloß auf äußere Handlungen.“❬ref❭Dietmar von der Pfordten: Zum Begriff des Staates bei Kant und Hegel, S. 7❬/ref❭