Majorenn stammt vom mittellateinischenmajorennis ab, welches aus dem Ausdruck major annis (größer an Jahren) hervorgegangen ist.❬ref❭Meyers Großes Konversations-Lexikon, 1908: majorenn❬/ref❭
[1] „Das Vermögen majorenner Anwesender und Verschwender, so wie auch die Antheile majorenner Interessenten, welche bei einer gemeinschaftlichen Erbmasse concurriren, wird, ohne Rücksicht auf die Art der Deposition, nur mit zwei Procent verzinset.“❬ref❭Marcus von Niebuhr: Geschichte der Königlichen Bank in Berlin, 1854, Seite 225❬/ref❭
[1] „Karl wird für majorenn erklärt“.❬ref❭Anders Fryxell: Lebensgeschichte Karl’s des Zwölften, Königs von Schweden, Erster Theil, 1861, S. 14❬/ref❭
[1] „Wittwen und Mädchen von majorennem Alter können ohne Beirath nichts rechtsverbindlich vor Gericht verhandeln.“❬ref❭Livländische Agrar- und Bauern-Verordnung, 1850, 207❬/ref❭