[1] „Der Patentanwalt ist in Deutschland zur Vertretung der Beteiligten vor dem Patent- und Markenamt und dem Patentgericht befugt, außerdem ist er für patentrechtliche Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zuständig.“❬ref❭❬/ref❭
Referenzen
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache patentrechtlich