postulationsfähig
Bedeutungen
- [1] als Partei in der Lage, Prozesshandlungen vor oder gegenüber dem Gericht selbst wirksam vorzunehmen
Beispiele
- [1] Vor dem Amtsgericht sind in Zivilsachen Kläger und Beklagter postulationsfähig.
Referenzen
- [1] , § 45 Rn. 1.
Adjektiv
Positiv |
Komparativ |
Superlativ |
postulationsfähig |
— |
— |
Worttrennung
- pos·tu·la·ti·ons·fä·hig,
Aussprache
- IPA pɔstulaˈʦi̯oːnsˌfɛːɪç
- Hörbeispiele:
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