Reichensteuer

 f.  Z der Reichensteuer die Reichensteuern

Bedeutungen
富人税
Beispiel: Der Begriff Reichensteuer (auch Millionärssteuer oder Neidsteuer) ist eine in der nach der Bundestagswahl 2005 geführten Reformdiskussion um das deutsche Steuerrecht bekannt gewordene, häufig auch populistisch verwendete Wortschöpfung. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.001 für Ledige bzw. 500.002 Euro für Verheiratete beträgt der Spitzensteuersatz 45 %. Dieser Steuersatz gilt im Veranlagungszeitraum 2007 allerdings nicht für die Gewinneinkünfte. Diese Regelung wurde damit begründet, dass zum 1. Januar 2008 eine Unternehmenssteuerreform in Kraft treten soll. (Quelle: aus Wikipedia)

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Reichensteuer Reichensteuern
Genitiv Reichensteuer Reichensteuern
Dativ Reichensteuer Reichensteuern
Akkusativ Reichensteuer Reichensteuern

Worttrennung

Rei·chen·steu·er, Rei·chen·steu·ern
Aussprache
IPA ˈʀaɪ̯çn̩ˌʃtɔɪ̯ɐ, ˈʀaɪ̯çn̩ˌʃtɔɪ̯ɐ
Hörbeispiele: ,
Betonung
Re̲i̲chensteuer

zählbar

Kasus Singular Plural
Nominativ die Reichensteuer die Reichensteuern
Genitiv der Reichensteuer der Reichensteuern
Dativ der Reichensteuer den Reichensteuern
Akkusativ die Reichensteuer die Reichensteuern
单数 复数