Die Schreibweise Einkommenssteuer ist nach der neuen Rechtschreibung korrekt und darüber hinaus als Schreibweise im allgemeinen Sprachgebrauch seit langem gebräuchlich, Einkommensteuer - als der in der deutschen Steuergesetzgebung verwendete offizielle Begriff - bleibt ebenfalls richtig. In juristischen, wirtschafts- und geisteswissenschaftlichen Abhandlungen wird in der Regel der Begriff Einkommensteuer verwendet.