Nach § 5(2) des amtlichen Regelwerks wird der Endbuchstabe der Wortausgänge -as, -is, -os und -us (sowie der Suffixe -in und -nis) verdoppelt, wenn in erweiterten Formen dem Konsonanten ein Vokal folgt, obwohl der vorausgehende kurze Vokal nicht betont ist. Der Ausgang -es wird nicht genannt. Mit dem Plural Kirmessen wird hier analog verfahren.