vereinzelt seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhundert und durchgehend seit dem späten 18. Jahrhundert, nachdem der Begriff Abiturient zunächst 1788 in Preußen und dann in den anderen deutschen Staaten amtlich eingeführt worden ist, bezeugte Entlehnung aus dem neulateinischenabituriens ‚einer, der (von der Schule) abgehen will/wird‘, das seinerseits ein substantiviertesPartizipPräsensAktiv des Verbsabiturire ist, das wiederum auf das Verbabire zurückgeht❬ref❭, Seite 14.❬/ref❭