Adhäsionsprozess

Z

Bedeutungen

[1] deutsches Strafprozessrecht: in den – geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen
Synonyme
[1] Adhäsionsverfahren, Anhangsverfahren, Anschlussverfahren
Beispiele
[1] Ein Vorläufer des Adhäsionsprozesses war schon im gemeinen Recht bekannt.
[1] „Der Entscheidung im Adhäsionsprozess kommt insoweit Rechtskraftwirkung zu, als dem geltend gemachten Anspruch stattgegeben wird (…)“❬ref❭Beschluss des österreichischen OGH vom 15. Februar 2011❬/ref❭

Referenzen

[1]
[1]
[1]
[1]
Quellen

Ähnliche Wörter

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Adhäsionsprozess Adhäsionsprozesse
Genitiv Adhäsionsprozesses Adhäsionsprozesse
Dativ Adhäsionsprozess
Adhäsionsprozesse
Adhäsionsprozessen
Akkusativ Adhäsionsprozess Adhäsionsprozesse

Anmerkung

Die Bezeichnung Adhäsionsprozess kommt in der gegenwärtigen strafprozessualen Literatur nur höchst vereinzelt vor[1]; überwiegend wird Adhäsionsverfahren verwendet. Die wenigen Erwähnungen von Adhäsionsprozess finden sich überwiegend im Kontext der Historie des Verfahrens[2] oder in Werken, in denen ein Zusammenhang mit der Habilitationsschrift Adolf Schönkes[3] hergestellt werden soll[4]. Weitaus häufiger wird Adhäsionsprozess bis heute in der Literatur zum Zivilprozessrecht benutzt, wenn ein Exkurs zu den – gemacht wird.[5][6][7]
Veraltete Schreibweisen
Adhäsionsprozeß
Worttrennung
Ad·hä·si·ons·pro·zess, Ad·hä·si·ons·pro·zes·se
Aussprache
IPA athɛˈzi̯oːnspʀoˌʦɛs
Hörbeispiele:

 

Adhäsionsprozeß

Z