Anschlussverfahren

Z

Bedeutungen

[1] deutsches Strafprozessrecht: in den – geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen
Synonyme
[1] Adhäsionsprozess (seltener), Adhäsionsverfahren, Anhangsverfahren
Beispiele
[1] Das Anschlussverfahren hat keine große praktische Bedeutung.

Referenzen

[1] Löwe-Rosenberg:
Ähnliche Wörter

Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ Anschlussverfahren Anschlussverfahren
Genitiv Anschlussverfahrens Anschlussverfahren
Dativ Anschlussverfahren Anschlussverfahren
Akkusativ Anschlussverfahren Anschlussverfahren

Worttrennung

An·schluss·ver·fah·ren, An·schluss·ver·fah·ren
Aussprache
IPA ˈanʃlʊsfɛɐ̯ˌfaːʀən, ˈanʃlʊsfɛɐ̯ˌfaːʀən
Hörbeispiele: ,