[1] „Der allgemeine Teil in den §§ 1-34 OWiG regelt die allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen für die Ahndbarkeit und definiert die Rechtsfolgen der OWi.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Grundsätzlich sollte die Vorschrift keine Ahndbarkeit für sämtliche Handlungen bedeuten, die die polizeirechtliche Generalklausel (Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung) berührten.“❬ref❭Wikipedia-Artikel Belästigung der Allgemeinheit❬/ref❭