Anwaltszwang

 m.  Z

Bedeutungen

[1] Prozessrecht: Notwendigkeit, sich als Partei in einem Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, so dass nur der Rechtsanwalt postulationsfähig ist und nur er wirksam Prozesshandlungen vornehmen kann; im deutschen Recht etwa in für Zivilsachen oder in in Familiensachen
Sinnverwandte Wörter
[1] Vertretungszwang
Beispiele
[1] „Für die Beibehaltung des Anwaltszwangs spricht nicht zuletzt, dass er der Anwaltschaft eine gewisse finanzielle Grundlage verschafft.“❬ref❭, § 16 Rn. 3.❬/ref❭

Referenzen

[1] Duden online Anwaltszwang
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Anwaltszwang
[1] , § 16 Rn. 1.
[1] , § 78 Rn. 1 ff.
[1] , § 53 Rn. 10 ff.
[*] canoo.net Anwaltszwang
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Anwaltszwang
Quellen

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Anwaltszwang
Genitiv Anwaltszwanges
Anwaltszwangs
Dativ Anwaltszwang
Akkusativ Anwaltszwang
Anmerkung
Zwar nennen zwei Quellen den Plural Anwaltszwänge[1][2], zwei andere geben an, dass es keinen Plural gebe[3][4], und in der Literatur ist die Form ebenfalls kaum zu finden, so dass hier keine Pluralform ausgewiesen wird.
Worttrennung
An·walts·zwang, kein Plural
Aussprache
IPA ˈanvalʦˌʦvaŋ
Hörbeispiele:
Betonung
Ạnwaltszwang