[1] „In einem regulären im Kreise eingeschriebenen Vielecke ist der Theil desjenigen Radius, welcher auf der Mitte einer Seite senkrecht steht, und also zwischen dem Mittelpunkte des Kreises und dem Sinus des halben Bogens liegt, das Apothema des Vielecks (§. 517.). Jedes Apothema ist daher zugleich der Kosinus des halben Bogens oder Zentriwinkels eines regulären Vielecks für den Radius des umschriebenen Kreises.“❬ref❭Michael Köberlein: Lehrbuch der Elementar-Geometrie und Trigonometrie (1824). Seite 268.❬/ref❭