[1] Der Aufschwung ist da – doch die Masse der Arbeitnehmer hat davon wenig.
[1] „Immer seltener fehlen Arbeitnehmer wegen Rückenschmerzen, Herzleiden oder Magenproblemen.“❬ref❭Markus Dettmer, Samiha Shafy, Janko Tietz: Volk der Erschöpften. In: DER SPIEGEL, Heft 4, 2011, Seite 114-122, Zitat Seite 116.❬/ref❭
[1] „Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der abhängigen Arbeitnehmer. So sieht es die übliche Definition. … Arbeitsrecht gerade der abhängigen Arbeitnehmer weist auf unerledigte Emanzipationsprozesse (‚Abhängigkeit‘) und verrät in der terminologischen Rollenvertauschung (der ‚Arbeitnehmer‘ nimmt nicht, sondern gibt, der ‚Arbeitgeber‘ gibt nicht, sondern nimmt Arbeit im Sinne von Leistung) die gesellschaftlichen Machtverhältnisse solcher Abhängigkeit (der ‚Arbeitnehmer‘ nimmt, der ‚Arbeitgeber‘ gibt Arbeit im Sinne von Arbeitsgelegenheit).“❬ref❭Rudolf Wiethölter: Wirtschafts- und Arbeitsrecht. XV. Arbeitsvertragsrecht. In: Ders. (Hrsg.). Rechtswissenschaft. Funk-Kolleg. Fischer-Bücherei. Oktober 1968. Seite 281.❬/ref❭
[1] „Für alle Angestellten, Arbeiter und Beamten ist ein einheitliches Arbeitsrecht zu schaffen. Im Rahmen dieses Arbeitsrechts können Gesamtvereinbarungen nur zwischen den Gewerkschaften und den Unternehmungen oder ihren Vertretungen abgeschlossen werden. Sie schaffen verbindliches Recht, das grundsätzlich nur zugunsten der Arbeitnehmer abbedungen werden kann.“❬ref❭Verfassung des Landes Hessen vom 29. Oktober 1946. Artikel 29.❬/ref❭