Bedeutungen
- [1] Recht, allgemein: besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten
- [a] Strafrecht: Sanktion im Jugendstrafrecht
- [b] Erbrecht: Anordnung in einer letztwilligen Verfügung
- [c] Verwaltungsrecht: belastende Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt
- [2] Verlagswesen: Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke, wie Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften
- [3] Kunst: Relief als ornamentale oder figürliche Verzierung, welches das mit einer Matrize einer Gefäßform aufgedrückte wird
- [4] Überzug aus bestimmtem Material; Bedeckung
Abkürzungen
- [2] Aufl.
Herkunft
-
Ableitung vom Verb auflegen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -e (plus Vokalwechsel), belegt seit dem 16. Jahrhundert❬ref❭, Stichwort „Lage“, „legen“.❬/ref❭
Oberbegriffe
- [1c] Nebenbestimmung
Unterbegriffe
- [2] Erstauflage, Gesamtauflage, Neuauflage
- [4] Goldauflage, Silberauflage
Beispiele
- [1] Der Täter bekam vom Gericht die Auflage, sich alle zwei Tage bei der Polizei zu melden.
- [2] Die verkaufte Auflage von „Der SPIEGEL“ kletterte von 1950 (knapp 87 000 Exemplare) bis heute über eine Million.
- [3]
- [4]
Charakteristische Wortkombinationen
- [1] eine Auflage erfüllen (müssen)
- [2] die erste, zweite Auflage
Wortbildungen
-
Deckungsauflage, Auflagezahlen, Auflagenvorbehalt
Referenzen
- [1–4] Wikipedia-Artikel Auflage
- [1] Wikipedia-Artikel Auflage (Bedingung)
- [1a] Wikipedia-Artikel Auflage (Jugendstrafrecht)
- [1b] Wikipedia-Artikel Auflage (Erbrecht)
- [1c] Wikipedia-Artikel Auflage (Nebenbestimmung)
- [2] Wikipedia-Artikel Auflage einer Publikation
- [1,] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 Auflage
- [1,]
- [1,] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Auflage
- [*] canoo.net Auflage
- [1,] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Auflage
- [1,] The Free Dictionary Auflage
Quellen
Ähnliche Wörter
ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen:Ablage, Aufgabe, Auslage, Ausgabe