Auflassung

 f.  Z der Auflassung die Auflassungen

Bedeutungen

[1] Legaldefinition (s. § 925 I BGB): die bei einem Grundstückserwerb erforderliche Einigung des Veräußerers und Erwerbers; zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück muss die Auflassung vor zuständiger Stelle erklärt werden
Herkunft
Derivation (Ableitung) zum Stamm des Verbs auflassen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Beispiele
[1] Bei der Auflassung (Paragraf 925 BGB) einigen sich Käufer und Verkäufer unter Anwesenheit eines Notars über die Grundstücksübertragung.❬ref❭nach mano-dienste, Finanz-Lexikon „Auflassung“❬/ref❭
[1] Dinglich vollzogen ist der Vertrag freilich nicht erst mit Auflassung und Eintragung, sondern bereits dann, wenn der Erwerber ein Anwartschaftsrecht auf Eigentum erlangt.❬ref❭❬/ref❭
Charakteristische Wortkombinationen
[1] Auflassung und Eintragung
Wortbildungen
Auflassungserklärung

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Auflassung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Auflassung
[1] canoo.net Auflassung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Auflassung
[1] Auflassung Finanz-Lexikon mano-dienste
[1] § 873 BGB Gesetze; Erwerb durch Einigung und Eintragung
Quellen

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Auflassung Auflassungen
Genitiv Auflassung Auflassungen
Dativ Auflassung Auflassungen
Akkusativ Auflassung Auflassungen

Worttrennung

Auf·las·sung, Auf·las·sun·gen
Aussprache
IPA ˈaʊ̯flasʊŋ, ˈaʊ̯flasʊŋən
Hörbeispiele: Auflassung (österreichisch) , Auflassungen (österreichisch)
Betonung
A̲u̲flassung

zählbar

Kasus Singular Plural
Nominativ die Auflassung die Auflassungen
Genitiv der Auflassung der Auflassungen
Dativ der Auflassung den Auflassungen
Akkusativ die Auflassung die Auflassungen
单数 复数