[1] jemand, der sich bereiterklärt, zusammen mit dem Hauptschuldner für die Rückzahlung einer Schuld zu haften
[2] jemand oder etwas, der für die Glaubwürdigkeit einer Person oder Sache einsteht
Herkunft
seit dem 8. Jahrhundert bezeugt; bürge , borge , burgeo,❬ref❭❬/ref❭ burigo, das aus dem westgermanischen*burgjan❬ref❭Guus Kroonen: Etymological Dictionary of Proto-Germanic. Brill, Leiden 2013. S. 85.❬/ref❭ entstanden ist, außerdem Börg , borg , altenglischbyrga; siehe auch die Etymologie zum Verb borgen. Der Bürge war ursprünglich eine Art Treuhänder, der dafür Sorge trägt, dass der Verfolgte dem Rächer entweder Genugtuung leistet oder sich dessen Rache stellt.❬ref❭, Seite 163, Eintrag „Bürge“.❬/ref❭
[1] Wenn man einen Kredit benötigt, verlangt die Bank manchmal einen Bürgen.
[1] „Der Bürge kann vom Hauptschuldner nur den Ersatz der bezahlten Schuld, jedoch nicht den Ersatz seiner sonstigen Schäden und Kosten verlangen, soferne nicht das besondere Verhältnis zwischen Bürgen und Hauptschuldner einen weitergehenden Anspruch begründet, so wenn der Hauptschuldner zugesagt hat, daß den Bürgen aus der Bürgschaft keinerlei Schaden treffen werde oder wenn der Bürge die Bürgschaft über Auftrag des Hauptschuldners übernommen oder hiebei in dessen offensichtlichen Interesse als Geschäftsführer ohne Auftrag gehandelt hat (vgl auch SZ 12/127).“❬ref❭Rechtssatz des österreichischen OGH vom 5. März 1963❬/ref❭
[2] „Nicht daß er alles, was du tust, gut findet, aber er muß dich für gut und nicht für schlecht halten. Er muß dir Bürge sein, daß du was taugst; er soll dir entwirren helfen, warum du tust, was du nicht willst.“❬ref❭❬/ref❭
[2] „In der Inszenierung des Silvio Berlusconi spielte seine Familie stets eine wichtige Rolle – als Bürge für seine politische Solidität.“❬ref❭❬/ref❭