[1,] Bildmarken sind Markenzeichen die beim Deutschen Paten- und Markenamt (DPMA) angemeldet, geprüft, registriert und eingetragen werden können.
[1] „Bildmarken sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile). Wort-/Bildmarken bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen, oder aus Wörtern, die grafisch gestaltet sind.“❬ref❭Markenschutzwww.dpma.de, abgerufen am 22. September 2013❬/ref❭
[1] „Mit der in ihrer Werbung für Inspektionsarbeiten angeführten Bildmarke von VW hat die Werkstatt ein mit der Marke identisches Zeichen für identische Dienstleistungen (Wartung von Fahrzeugen) verwendet.“❬ref❭Marken Markenanmeldungwww.frankfurt-main.ihk.de, abgerufen am 22. September 2013❬/ref❭
[2] „Wort-/Bildmarken bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen, oder aus Wörtern, die grafisch gestaltet sind.“❬ref❭Markenformenwww.dpma.de, abgerufen am 22. September 2013❬/ref❭
[2] „ Wort- und Bildmarken können darüber hinaus in Kombination als Wort-/Bildmarke geschützt werden (z. B. das geschwungene „M“ im Wort „McDonalds“).“❬ref❭Markenrecht Nr. 106/07 (PDF; 157 KB) www.ihk-nuernberg.de, abgerufen am 22. September 2013❬/ref❭