[1] „Im Konflikt zwischen der Glaubensfreiheit und dem staatlichen Bildungsauftrag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten des Bildungsauftrags entschieden. Konkret ging es um die Frage, ob muslimischen Schülerinnen ein gemeinsamer Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zugemutet werden kann, ohne ihr Schamgefühl und ihre Glaubensregeln zu verletzen. Die Leipziger Richter entschieden nun in einem Grundsatzurteil, dass die Teilnahme am Schwimmunterricht zumutbar ist. Um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könnten sie einen Burkini, also einen Ganzkörperbadeanzug, tragen (Az.: BVerwG 6 C 25.12)."❬ref❭„Mit Burkini zum Schwimmunterricht - Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes“ in: www.tagesschau.de vom 11.11.2013❬/ref❭
[1] Burkinis, die Ganzkörperbadeanzüge für muslimische Frauen, werden nicht flächendeckend in den Berliner Bädern zugelassen. ❬ref❭❬/ref❭
[1] Experten hätten dabei betont, dass das Tragen des Burkinis in öffentlichen Bädern als individuelle und moderne Form der Aneignung kultureller Prägung und Religion verstanden werden könne.❬ref❭❬/ref❭