[1] „Nach der EU-Verordnung 2332/92, Artikel 2b darf die Fülldosage nur aus folgenden Stoffen bestehen: Hefe, als Trockenhefe oder in Wein suspendierter Form, Zucker in Form von Saccharose, Traubenmostkonzentrat oder Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK).“❬ref❭Wikipedia-Artikel Fülldosage ❬/ref❭
[1] Die Fülldosage macht aus einem stillen einen perlenden Wein.
Referenzen
[1] , Weinlexikon, Seite 674, Eintrag „Dosage“, dort auch „Fülldosage“