[1] „Nach den Feststellungen der belangten Behörde ist das in Rede stehende Spindelgehäuse Teil einer Faschiermaschine, die im Fleischereibetrieb des Beschwerdeführers zur Herstellung von faschiertem Fleisch in Verwendung stand.“❬ref❭Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juni 1998❬/ref❭