[1] rechtlicher Status, der einem Asylbewerber in Deutschland förmlich zuerkannt wird, wenn er die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) erfüllt (§ 3 Abs. 4 AsylVfG)❬ref❭Definition nach: Wikipedia-Artikel Flüchtlingseigenschaft❬/ref❭
[1] „Der Nationalrat verwarf einen Antrag, wonach die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Verfügungen über den Entzug der Flüchtlingseigenschaft zulässig wäre, mit 67 : 42 Stimmen.“❬ref❭Archiv der Gegenwart, 38, 1968, o.A., Sommersession der Eidgenössischen Räte [28.06.68], in: Archiv der Gegenwart 1931-2000, Sankt Augustin: Siegler 2001, S. 14018; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Flüchtlingseigenschaft❬/ref❭
[1] „In all diesen Fällen habe das BFM zunächst die höchste Eintretenshürde geprüft - nämlich die glaubhaft gemachte Flüchtlingseigenschaft, wie das SFH mitteilte.“❬ref❭Quelle: www.news.ch, 2011-01-16; zitiert nach: Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Flüchtlingseigenschaft❬/ref❭
Referenzen
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Flüchtlingseigenschaft (Beispiele im Kernkorpus)