[1] Luxemburg ( AFP ) „Der Rechtsschutz von homosexuellen Asylsuchenden muss bei der Prüfung ihrer Fluchtgründe womöglich gestärkt werden. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH ), Eleanor Sharpston, forderte in ihren Schlussanträgen am Donnerstag, dass von Betroffenen bei der Glaubhaftigkeitsprüfung "nichts verlangt werden kann, dass ihre Würde verletzt".“❬ref❭Die Zeit, 17.07.2014; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Fluchtgrund❬/ref❭