[1] „Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Grundstücksnutzung mit einer gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet sein kann, die unter anderem dazu führen kann, dass die Belästigte oder der Belästigte in höherem Maße Geruchseinwirkungen hinnehmen muss.“❬ref❭GIRL - Geruchsimmissions-Richtliniewww.umwelt-online.de, abgerufen am 21. März 2014❬/ref❭
[1] „Die Bewertung der Geruchseinwirkung wird durchgeführt: a.) zur Einhaltung behördlicher Vorschriften b.) zur Bewertung des Ausmasses und der Häufigkeit der Geruchsbelästigungen c.) zur Bestimmung der einzuhaltenden Emissionsgrenzen, um die Erfordernisse der Luftqualität zu erfüllen c.) zur Erleichterung der Verständigung mit Anwohnern und lokalen Behörden.“❬ref❭Bewertung der Geruchseinwirkungenv.alpha-mos.com, abgerufen am 21. März 2014❬/ref❭
[1] „Zur Beurteilung der Erheblichkeit der Geruchseinwirkung werden in dieser Richtlinie in Abhängigkeit von verschiedenen Nutzungsgebieten Immissionswerte als regelmäßiger Maßstab für die höchstzulässige Geruchsimmission festgelegt.“❬ref❭Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionenrecht.nrw.de, abgerufen am 21. März 2014❬/ref❭
[1] „Entscheidend ist die Art und das Ausmaß der Geruchseinwirkung und wie lange diese vorherrscht. Beispiele für anlagenbezogene Geruchsbelästigungen finden sich insbesondere in der Betriebstätigkeit von Tankstellen, Lackierereien, Bäckereien, Räuchereien etc.“ ❬ref❭Beschwerden über Lärm, Gerüche und Erschütterungenwww.lra-toelz.de, abgerufen am 21. März 2014❬/ref❭
[1] „Die Verträglichkeit einer Geruchseinwirkung, welche über den Immissionswerten der GIRL liegt, bleibt immer eine Einzelfallbeurteilung und der Abwägung zugänglich, bei der auch besondere städtebauliche Gründe herangezogen werden können (z.B. Innenentwicklung, Lagegunst, besonderer Wohnraumbedarf am jeweiligen Standort), da gesundheitliche Schädigungen durch Gerüche per Definition ausgeschlossen sind und es bei (temporären) Belästigungen (zukünftiger) Anwohner bleibt.“ ❬ref❭Geruchsgutachten zum Bebauungsplan Altona(PDF; 2,6 MB) www.hamburg.de, abgerufen am 21. März 2014❬/ref❭