[1] [D]as Grundgesetz [für] am 23. Mai 1949 in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten ausgefertigt und verkündet […].❬ref❭Seite „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 27. März 2009, 19:53 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland&oldid=58389294 (Abgerufen: 8. Juni 2011, 23:21 UTC).❬/ref❭
[1] „Statt permanent über die Integrationsfähigkeit der Muslime zu schwadronieren, sollte man Rechtsgehorsam von ihnen fordern - und sie alsdann in Ruhe lassen. Ob sie die neuerdings viel beschworenen christlich-jüdischen Werte und Traditionen verinnerlicht haben, kann man eh nicht überprüfen, auch bei den Naturdeutschen nicht. Es wäre also in der Tat hilfreich, dass Grundgesetz nicht auch noch christlich-jüdisch zu taufen, wie der Rechtsphilosoph Ernst-Wolfgang Böckenförde bemerkt hat. Denn damit schwächt man gerade den Rechtsgehorsam.“❬ref❭❬/ref❭
[2] Jeder Komponist kennt die Grundgesetze der Harmonie und jeder Maler die des Sehens.