[1] Mitte des 16. Jahrhunderts bis Anfang des 18. Jahrhunderts wurde mit Forstordnungen die Nutzung der Wälder bestimmt. Der Heidereiter hatte die Aufgabe, die Forstordnung durchzusetzen, Steuern einzutreiben und die Grenze zu sichern. Er war für größere Gebiete zuständig. Unter Friedrich Wilhelm I. wurden die Forsten der Finanzverwaltung zugeordnet. Zum Schutz von kleinen Forstrevieren war ein Heideläufer zuständig.