[1] etwas, das nicht angenehmer/großartiger/schöner sein kann
[2] veraltet Gebiet und Rechte eines Herrschers
Herkunft
mittelhochdeutsch hērlīcheit. Das Wort ist seit dem 14. Jahrhundert hauptsächlich ein juristischer Begriff für Herrschaftsrecht, Gerichtsbarkeit und Herrschaftsgebiet, hat bei Luther (16. Jahrhundert) aber auch schon die heutige Bedeutung Großartigkeit.❬ref❭, Stichwort „herrlich“.❬/ref❭❬ref❭, Stichwort „herrlich“.❬/ref❭