[1] Die Hundemarke wird von der zuständigen Gemeinde, bei ordentlicher Anmeldung des Hundes und nach Entrichtung der dann jährlich fälligen Hundesteuer, ausgegeben.
[2] Die Erkennungsmarke eines jeden Soldaten, die sogenannte Hundemarke wird im Falle seines Todes zweigeteilt.
[3] Jeder Polizist trägt im Dienst, zur Legitimation seiner Person, eine Dienstmarke oder eine sogenannte Hundemarke bei sich.